Scheinselbständigkeit: so geraten Sie nicht in die Schusslinie

Für Ihre Selbständigkeit ist es wichtig, dass Sie nicht in den Verdacht geraten, schein-selbständig zu sein. Scheinselbständigkeit ist verboten, weil damit die Sozialversicherungspflichten umgangen werden.

Gehen Sie auf kein verlockendes Angebot, z.B. Ihres bisherigen Arbeitgebers ein, wenn Sie nicht wirklich und ernsthaft selbständig werden wollen.

Wenn Sie auch nur einen leisen Zweifel haben: lassen Sie sich unbedingt fachkundig beraten! Sonst könnte das Erwachen für Sie und vor allem Ihre Kunden teuer werden.

Bitte prüfen Sie daher schon vor Ihrer Selbständigkeit, ob ein Kriterium der folgenden Liste auf Sie zutrifft.

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