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In eigener Sache

Wir rechnen ab ..

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Ende des Jahres sind die Tage der Abrech­nun­gen in der TFU. Die der Verbräu­che. Hier beant­wor­ten wir die wich­tigs­ten Fragen: was wird wann und wie abge­rech­net? Wann muss man zahlen? Wie läuft das bei den Pauschal­sät­zen? Gibt es Rück­erstat­tun­gen?

 

Wann wird abge­rech­net und wann ist die Zahlung fällig?

Eine Neben­kos­ten­ab­rech­nung muss jährlich erstellt werden, falls keine Pauschal­ab­gel­tung möglich ist. Eine Neben­kos­ten­ab­rech­nung  muss mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrech­nungs­pe­ri­ode beim Mieter sein. In unserem Fall heißt das: zum 31.12.2012., wobei wir in diesem Jahr bereits im November die Abrech­nun­gen verschickt haben, um recht­zei­tig vor Weih­nach­ten damit fertig zu sein. Zahlen Sie bitte zum in der Abrech­nung ange­ge­be­nen Termin. In manchen Jahren wird die Abrech­nung erst kurz vor knapp fertig — in diesem Fall ist der Zahlungs­ter­min dann im neuen Jahr.

Sollten Sie Schwie­rig­kei­ten mit dem Zahlungs­ter­min haben, setzen Sie sich bitte unbedingt recht­zei­tig mit uns in Verbin­dung, d.h. noch vor dem Tag der Fällig­keit. Wir haben bisher immer gemein­same Lösungen gefunden.

Wie wird abge­rech­net?

Auf unseren Büro­flä­chen gibt es eine Neben­kos­ten­pau­schale, an die wir uns für ein Jahr im voraus binden. Das ist zu Ihrem Vorteil, denn dann gibt es keine Über­ra­schun­gen. Sollten wir fest­stel­len, dass wir mit den Verbräu­chen nicht hinkommen, dann können wir nur für das Folgejahr anpassen.

Bei den Labor­flä­chen sind die Verbräu­che der verschie­de­nen Unter­neh­men so unter­schied­lich, dass es unfair wäre, eine Pauschale fest­zu­set­zen. Hier rechnen wir für jedes Unter­neh­men getrennt ab.

Was wird abge­rech­net?

Man summiert alle entste­hen­den Kosten  des Objektes und rechnet diese anteil­mä­ßig um. Je nach Art entweder personen- oder verbrauchs­be­zo­gen oder nach Quadrat­me­tern- oder kuba­tur­mä­ßig. Die TFU rechnet der Einfach­heit und der Fairness halber auf Quadrat­me­ter um. Das ist auch die Basis, aufgrund derer wir die Pauscha­len kalku­lie­ren.

Es gibt einer­seits die “warmen” Betriebs­kos­ten, die zum Heizen und zur Erzeugung von warmem Wasser anfallen. Konkret sind das meist die Kosten für das verbrauchte Heizgas, die verbrauchte Fernwärme.

Ande­rer­seits gibt es die allge­mei­nen bzw. “kalten” Neben­kos­ten. Diese bestehend aus: Grund­steuer, Beleuch­tung, Kalt­was­ser, Abwasser, Gebäu­de­sach- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung,  Perso­nal­kos­ten (Haus­meis­ter, Außen­an­la­gen- bzw. Garten­pflege, Haus­rei­ni­gung), Müll­ab­fuhr, Stra­ßen­rei­ni­gung, Wartungs­kos­ten (Z.B. Aufzug, Brandmelde‑, Klima‑, Lüftungs­an­la­gen) Rufbe­reit­schaft bzw. Stör­mel­de­lei­tun­gen, Strom.

Ist eine Fläche nur unter­jäh­rig vermietet, so erhält der Mieter ebenfalls erst bis zum 12. Monat nach Ende der Abrech­nungs­pe­ri­ode eine Abrech­nung. Dazu wird die vermie­tete Fläche durch die Anzahl der Monate im Jahr dividiert und mit der Anzahl der gemie­te­ten Monate multi­pli­ziert.

Gibt es Rück­zah­lung trotz Pauscha­len?

Das kommt tatsäch­lich vor, z.B. gerade bei den aktuellen Abrech­nun­gen! Obwohl wir Pauscha­len fest­set­zen, muss der Wärme­ver­brauch separat ausge­wie­sen werden. Ist er geringer als angesetzt, bekommen Sie eine Gutschrift. Damit wollen wir ein ener­gie­be­wuß­tes Verhalten belohnen.

Veröffentlicht am 19. Dezember 2012 von Arina Ingendorf

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