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Land verlän­gert Corona-Hilfs­pro­gramme bis zum 31. Dezember 2021

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Minis­te­rin Hoff­meis­ter-Kraut: „Mit unseren bewährten Program­men werden wir die Betriebe auch weiterhin dabei unter­stüt­zen, diese histo­ri­sche Krise zu über­ste­hen“

Der Minis­ter­rat hat die Verlän­ge­rung weiterhin erfor­der­li­cher Corona-Hilfs­pro­gramme des Landes beschlos­sen. Damit können die von den Folgen der Pandemie betrof­fe­nen Unter­neh­men und Selbst­stän­di­gen in Baden-Würt­tem­berg auch über den 30. September 2021 hinaus die notwen­dige Unter­stüt­zung erhalten. „Viele von der Pandemie betrof­fene Unter­neh­men und Selbst­stän­dige stehen noch immer vor großen Heraus­for­de­run­gen. Es ist davon auszu­ge­hen, dass auch in den kommenden Monaten noch viele Betriebe zu geringe Einnahmen haben werden, um ihre laufenden Kosten finan­zie­ren zu können – insbe­son­dere in den hart betrof­fe­nen Branchen. Mit unseren bewährten Program­men werden wir sie auch weiterhin dabei unter­stüt­zen, diese histo­ri­sche Krise zu über­ste­hen. Die aktuelle Verlän­ge­rung der Programme bis zum Jahres­ende ist deshalb wichtig“, erklärte Wirt­schafts­mi­nis­te­rin Dr. Nicole Hoff­meis­ter-Kraut. Im Gleich­schritt zu den Corona-Hilfen des Bundes werden wichtige landes­sei­tige Programme unter Beibe­hal­tung der bestehen­den Förder­kon­di­tio­nen bis zum 31. Dezember 2021 fort­ge­führt.

Zu den verlän­ger­ten Landes­pro­gram­men zählt der Tilgungs­zu­schuss Corona, der eine der wesent­li­chen Förder­lü­cken in der Über­brü­ckungs­hilfe des Bundes schließt und mit dem Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men Zuschüsse von insgesamt bis zu 300.000 Euro für den gesamten Förder­zeit­raum 2021 zu Tilgungs­ra­ten für Kredite erhalten können.

Auch das Programm Start-up BW Pro-Tect zur kurz­fris­ti­gen Über­brü­ckung von Liqui­di­täts­eng­päs­sen bei inno­va­ti­ven Start-ups mit Wachs­tums­po­ten­zial wird bis zum Jahres­ende fort­ge­führt. Damit können weiterhin Start-ups, bei denen trotz bisher aussichts­rei­cher Entwick­lung aufgrund der Corona-Pandemie Liqui­di­täts­eng­pässe ausgelöst wurden, unter­stützt werden. Diese jungen Unter­neh­men erfüllen aufgrund ihres Unter­neh­mens­al­ters oder der noch nicht erreich­ten Kapi­tal­dienst­fä­hig­keit häufig nicht die Anfor­de­run­gen anderer Corona-Hilfen und sind daher auf das Unter­stüt­zungs­an­ge­bot des Landes ange­wie­sen.

Die Krisen­be­ra­tung Corona wird ebenfalls verlän­gert. Im Rahmen dieses Programms können Unter­neh­men bis zu vier kosten­lose Bera­tungs­tage erhalten und werden dabei unter­stützt, ihre unter­neh­me­ri­sche Lage zu bewerten, Möglich­kei­ten der Liqui­di­täts­si­che­rung zu prüfen und Stra­te­gien zur Krisen­über­win­dung und zum Neustart nach der Krise zu entwi­ckeln.

Veröffentlicht am 30. September 2021 von Finanzierung

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