Gründungsfinanzierung 3: „Fördermittel BW – Innovationsgutscheine“

Wenn Sie Entwicklungen vorhaben, für die Sie externen Sachverstand benötigen, prüfen Sie, ob nicht die Förderung durch Innovationsgutscheine vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg infrage kommt.

Innovationsgutschein A – 80% Förderung, Zuschuss bis zu EUR 2.500

Innovationsgutschein B und B Hightech – 50% Förderung, Zuschuss bis EUR 5.000 (B) oder EUR 20.000 (B Hightech)

Pro Unternehmen und Jahr (!) können jeweils ein Innovationsgutschein A und entweder B oder B Hightech beantragt werden, die Formalien sind recht unkompliziert.

Informieren Sie sich unter

https://www.innovationsgutscheine.de/de/index.php

oder sprechen Sie uns an.