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Gründungsfinanzierung 3: „Fördermittel BW – Innovationsgutscheine“

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Wenn Sie Entwicklungen vorhaben, für die Sie externen Sachverstand benötigen, prüfen Sie, ob nicht die Förderung durch Innovationsgutscheine vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg infrage kommt.

Innovationsgutschein A – 80% Förderung, Zuschuss bis zu EUR 2.500

Innovationsgutschein B und B Hightech – 50% Förderung, Zuschuss bis EUR 5.000 (B) oder EUR 20.000 (B Hightech)

Pro Unternehmen und Jahr (!) können jeweils ein Innovationsgutschein A und entweder B oder B Hightech beantragt werden, die Formalien sind recht unkompliziert.

Informieren Sie sich unter

https://www.innovationsgutscheine.de/de/index.php

oder sprechen Sie uns an.

 

 

Veröffentlicht am 28. Juni 2013 von Finanzierung

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