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In eigener Sache

Die wichtigsten Vorschriften zur Arbeitssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter ist nach den BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften – Unfallverhütungsvorschriften) verpflichtet, einen Verbandskasten nach DIN 13157 (ab 50 Mitarbeitern nach DIN 13169) in den Arbeitsräumen bereit zu halten. Um sich gegenüber der Berufsgenossenschaft abzusichern, muss jegliche Verletzung in einem Verbandbuch dokumentiert werden (z.B. auch kleine Schnittwunde bei der ein Wundpflaster benötigt wird).

Betrieblicher Ersthelfer:

Jedes Unternehmen ab 2 anwesenden Versicherten ist verpflichtet, einen ausgebildeten Ersthelfer / Betriebshelfer zu stellen (bei 1 – 20 Mitarbeitern reicht 1 Ersthelfer, bei mehr Mitarbeitern: 5% Ersthelfer).

Ein Erste-Hilfe-Lehrgang für Betriebshelfer dauert 16 Stunden (2 x 8 Stunden). Die vorgeschriebene Auffrischung alle 2 Jahre dauert 1 Tag (8 Stunden).

Die Kurse werden u. a. angeboten vom Roten Kreuz Ulm / Neu-Ulm oder vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Ulm / Neu-Ulm. Die Teilnahmegebühr (ca. 40,00 bis 55,00 Euro pro Person) wird für betriebliche Ersthelfer von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen. Für Betriebe und Gruppen von mindestens 10 bis 15 Personen (ASB Ulm ab 8 Personen) bieten die Veranstalter sogar individuelle Lehrgänge direkt in Ihren Räumlichkeiten vor Ort an. Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaften und ist ebenfalls geeignet für angehende Referendare und Übungsleiter.

Fachkraft für Arbeitssicherheit:

Ab 1 beschäftigtem Mitarbeiter muss die sicherheitstechnische und die arbeitsmedizinische Betreuung nach dem ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und DGUV V2 sichergestellt sein (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte). Dieses kann z.B. von externen Firmen bzw. Beratern übernommen werden.

Feuerlöscher:

Feuerlöscher in ausreichender Anzahl müssen zur Verfügung stehen. Wie hoch und welcher Art der Bedarf für jedes Unternehmen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. (z.B. für Server und Computer empfiehlt sich wegen des zu erwartenden Schadens anstatt Pulver- oder Schaumlöscher ein eigener CO2-Löscher).

Um Ihnen Probleme mit der Berufsgenossenschaft oder dem Gewerbeaufsichtsamt zu ersparen, empfehlen wir Ihnen die notwendigen Schritte entsprechend dieser Vorschriften einzuleiten und sich
dementsprechend vorzubereiten.Über Bezugsquellen oder Termine für Erste-Hilfe-Kurse oder sonstige Fragen zu diesem sehr umfangreichen Thema stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.

Weitere Infos gibt es bei der Berufsgenossenschaft, ASB, Rotes-Kreuz, Firmen für Arbeitssicherheit (z.B. Fa. Heinzelmann, Ulm) oder unter http://www.vbg.de

Veröffentlicht am 24. Juli 2013 von Ulrike Hudelmaier

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