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In eigener Sache

Die wich­tigs­ten Vorschrif­ten zur Arbeits­si­cher­heit für kleine und mittlere Unter­neh­men

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Jedes Unter­neh­men ab 1 Mitar­bei­ter ist nach den BGV (Berufs­ge­nos­sen­schaft­li­che Vorschrif­ten — Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten) verpflich­tet, einen Verbands­kas­ten nach DIN 13157 (ab 50 Mitar­bei­tern nach DIN 13169) in den Arbeits­räu­men bereit zu halten. Um sich gegenüber der Berufs­ge­nos­sen­schaft abzu­si­chern, muss jegliche Verlet­zung in einem Verband­buch doku­men­tiert werden (z.B. auch kleine Schnitt­wunde bei der ein Wund­pflas­ter benötigt wird).

Betrieb­li­cher Erst­hel­fer:

Jedes Unter­neh­men ab 2 anwe­sen­den Versi­cher­ten ist verpflich­tet, einen ausge­bil­de­ten Erst­hel­fer / Betriebs­hel­fer zu stellen (bei 1 — 20 Mitar­bei­tern reicht 1 Erst­hel­fer, bei mehr Mitar­bei­tern: 5% Erst­hel­fer).

Ein Erste-Hilfe-Lehrgang für Betriebs­hel­fer dauert 16 Stunden (2 x 8 Stunden). Die vorge­schrie­bene Auffri­schung alle 2 Jahre dauert 1 Tag (8 Stunden).

Die Kurse werden u. a. angeboten vom Roten Kreuz Ulm / Neu-Ulm oder vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Ulm / Neu-Ulm. Die Teil­nah­me­ge­bühr (ca. 40,00 bis 55,00 Euro pro Person) wird für betrieb­li­che Erst­hel­fer von Ihrer Berufs­ge­nos­sen­schaft über­nom­men. Für Betriebe und Gruppen von mindes­tens 10 bis 15 Personen (ASB Ulm ab 8 Personen) bieten die Veran­stal­ter sogar indi­vi­du­elle Lehrgänge direkt in Ihren Räum­lich­kei­ten vor Ort an. Der Lehrgang erfüllt die Anfor­de­run­gen der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und ist ebenfalls geeignet für angehende Refe­ren­dare und Übungs­lei­ter.

Fachkraft für Arbeits­si­cher­heit:

Ab 1 beschäf­tig­tem Mitar­bei­ter muss die sicher­heits­tech­ni­sche und die arbeits­me­di­zi­ni­sche Betreuung nach dem ASiG (Arbeits­si­cher­heits­ge­setz) und DGUV V2 sicher­ge­stellt sein (Fach­kräfte für Arbeits­si­cher­heit, Sicher­heits­be­auf­tragte, Betriebs­ärzte). Dieses kann z.B. von externen Firmen bzw. Beratern über­nom­men werden.

Feuer­lö­scher:

Feuer­lö­scher in ausrei­chen­der Anzahl müssen zur Verfügung stehen. Wie hoch und welcher Art der Bedarf für jedes Unter­neh­men ist, muss im Einzel­fall geprüft werden. (z.B. für Server und Computer empfiehlt sich wegen des zu erwar­ten­den Schadens anstatt Pulver- oder Schaum­lö­scher ein eigener CO2-Löscher).

Um Ihnen Probleme mit der Berufs­ge­nos­sen­schaft oder dem Gewer­be­auf­sichts­amt zu ersparen, empfehlen wir Ihnen die notwen­di­gen Schritte entspre­chend dieser Vorschrif­ten einzu­lei­ten und sich
dementspre­chend vorzubereiten.Über Bezugs­quel­len oder Termine für Erste-Hilfe-Kurse oder sonstige Fragen zu diesem sehr umfang­rei­chen Thema stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.

Weitere Infos gibt es bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft, ASB, Rotes-Kreuz, Firmen für Arbeits­si­cher­heit (z.B. Fa. Hein­zel­mann, Ulm) oder unter http://www.vbg.de

Veröffentlicht am 24. Juli 2013 von Ulrike Hudelmaier

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