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udis feiert 25 Jahre Daten­schutz­aus­bil­dung nach dem Ulmer Modell

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.
udis, die gemein­nüt­zige Ulmer Akademie für Daten­schutz und IT-Sicher­heit (www.udis.de) hat im Oktober 2012 einen Jubi­lä­ums­kon­gress veran­stal­tet. Dieser Kongress fand genau an den Tagen statt, an denen vor 25 Jahren in Ulm die erste Ausbil­dung von geprüften, fach­kun­di­gen Daten­schutz­be­auf­trag­ten begonnen wurde.
Es waren Dozenten von udis, die damals als erste in Deutsch­land die Notwen­dig­keit erkannt hatten, den Daten­schüt­zern vor Ort speziell auf deren Tätigkeit ausge­rich­tete Seminare zukommen zu lassen. Eine Initia­tive, die bis heute von den Daten­schutz­kon­troll­be­hör­den in Deutsch­land besonders gewürdigt wird.
Referenten und Veranstalter des udis Kongresses
Personen von links: Der Bundes­be­auf­tragte für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit Peter Schaar; der Geschäfts­füh­rer und wissen­schaft­li­che Leiter von udis Prof. Dr. Gerhard Kongehl; der Landes­be­auf­tragte für den Daten­schutz Baden-Würt­tem­berg Jörg Klingbeil; der Vorstands­vor­sit­zende des Berufs­ver­ban­des der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Deutsch­lands (BvD) e.V. Thomas Spaeing.

So nahmen am Jubi­lä­ums­kon­gress von udis führende Vertreter und Experten des Daten­schut­zes in Deutsch­land und der Euro­päi­schen Union teil. Unter anderem der Bundes­da­ten­schutz­be­auf­tragte, die Landes­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten mehrerer Bundes­län­der, Mitar­bei­ter der Daten­schutz­kon­troll­be­hör­den sowie Europa- und Land­tags­ab­ge­ord­nete.

Der Kongress stand unter der Über­schrift

„Daten­schutz 0.0 – Die EU-Daten­schutz­ver­ord­nung und das Ende der Privat­heit“,

weil die Mitglieds­staa­ten der Euro­päi­schen Union in den nächsten Jahren ihre Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz weit­ge­hend an die EU abtreten sollen und es statt­des­sen ein für alle EU-Staaten glei­cher­ma­ßen geltendes Daten­schutz­recht geben soll. Noch ist nicht entschie­den, wie hoch das Daten­schutz­ni­veau in der EU dann sein wird und sein soll. Das war denn auch das zentrale Diskus­si­ons­thema der Refe­ren­ten und Kongress­teil­neh­mer (Programm: www.udis.de/kongress).

Der Bundes­da­ten­schutz­be­auf­tragte Peter Schaar sprach sich dafür aus, die im Entwurf vorge­se­hene Position des betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten noch zu verbes­sern, da dieser in Zukunft in allen EU-Staaten als Experte vor Ort eine wichtige Rolle spielen wird. Den gleichen Stand­punkt vertrat auch Jan Philipp Albrecht, der Bericht­erstat­ter des Euro­päi­schen Parla­ments zur geplanten EU-Daten­schutz­ver­ord­nung. Er möchte, dass der bisherige deutsche Standard künftig in der gesamten EU gelten soll.

Der baye­ri­sche Landes­da­ten­schutz­be­auf­tragte Dr. Thomas Petri würdigte das bisherige Zusam­men­spiel von örtlichen Daten­schutz­be­auf­trag­ten und den Aufsichts­be­hör­den als Garant für die Wahrung der Privat­sphäre bei der perso­nen­be­zo­ge­nen Daten­ver­ar­bei­tung. Wenn es bei den jetzigen Entwürfen bleiben soll, sieht er aller­dings die Daten­schutz­kon­troll­be­hör­den in Zukunft geschwächt und in ihrer Unab­hän­gig­keit gefährdet, weil die EU-Kommis­sion deren Kontroll­tä­tig­keit direkt wird beein­flus­sen können. Proble­ma­ti­sche findet er in diesem Zusam­men­hang auch, dass die Aufsichts­be­hör­den nach den Plänen der EU nicht nur für den Schutz der Betrof­fe­nen­rechte verant­wort­lich sein sollen, sondern in aller Wider­sprüch­lich­keit auch für den freien Daten­ver­kehr innerhalb der EU.

Prof. Dr. Alexander Roßnagel, einer der bekann­tes­ten und enga­gier­tes­ten Vertreter einer verfas­sungs­ver­träg­li­chen Gestal­tung der Infor­ma­ti­ons­tech­nik in Deutsch­land, wies unter anderem auf eine enorme unde­mo­kra­ti­sche Macht­ver­schie­bung zur EU-Kommis­sion hin, wie sie sich durch die EU-Daten­schutz­ver­ord­nung ergeben würde: Der Entwurf würde nämlich nur das Grund­sätz­li­che und auch das noch auf einem sehr abstrak­ten Niveau regeln. Die konkrete Umsetzung, insbe­son­dere auch in Bezug auf noch nicht absehbare zukünf­tige Heraus­for­de­run­gen würde dann von der EU-Kommis­sion über „dele­gierte Rechts­akte“ verordnet. Die Parla­mente in den einzelnen Mitglieds­staa­ten hätten – vermut­lich in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren — in Sachen Daten­schutz so gut wie keine Einfluss­mög­lich­kei­ten mehr.

Die Teil­neh­mer des udis Jubi­lä­ums­kon­gres­ses waren von den Argu­men­ten der Refe­ren­ten derart betroffen, dass sie einstim­mig eine „Ulmer Reso­lu­tion“ beschlos­sen. Diese ist sowohl dem Euro­pa­par­la­ment als auch dem Deutschen Bundestag und der deutschen Bundes­re­gie­rung unmit­tel­bar nach Kongres­sende zuge­lei­tet worden (www.udis.de/kongress/resolution.php).

Am Abend des ersten Kongress­ta­ges hat man die Zukunft des Daten­schut­zes dann aber erst einmal Zukunft sein lassen und statt­des­sen den bishe­ri­gen großen Erfolg des Ulmer Modells der Ausbil­dung von Daten­schutz­be­auf­trag­ten gebührend gefeiert. Wie sollte es anders sein, mit einem anderen Ulmer Gewächs, diesmal aus der Musik­szene, mit dem ebenfalls deutsch­land­weit bekannten und mit Musik­prei­sen, wie dem „Echo“ geehrten Trompeter Joo Kraus und seinem Kontra­bas­sis­ten Florian King.

Veröffentlicht am 22. Oktober 2012 von Professor Kongehl

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