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Tipps zur Selbständigkeit

Schein­selb­stän­dig­keit: so geraten Sie nicht in die Schuss­li­nie

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Für Ihre Selb­stän­dig­keit ist es wichtig, dass Sie nicht in den Verdacht geraten, schein-selb­stän­dig zu sein. Schein­selb­stän­dig­keit ist verboten, weil damit die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ten umgangen werden.

Gehen Sie auf kein verlo­cken­des Angebot, z.B. Ihres bishe­ri­gen Arbeit­ge­bers ein, wenn Sie nicht wirklich und ernsthaft selb­stän­dig werden wollen.

Wenn Sie auch nur einen leisen Zweifel haben: lassen Sie sich unbedingt fach­kun­dig beraten! Sonst könnte das Erwachen für Sie und vor allem Ihre Kunden teuer werden.

Bitte prüfen Sie daher schon vor Ihrer Selb­stän­dig­keit, ob ein Kriterium der folgenden Liste auf Sie zutrifft.

Als Beleg für eine Schein­selb­stän­dig­keit können unter anderem folgende Arbeits­um­stände dienen:

  • Sie arbeiten über­wie­gend für einen Auftrag­ge­ber
  • Sie arbeiten weisungs­ge­bun­den
  • Sie arbeiten nicht in unter­neh­me­ri­scher Art und Weise
  • Andere Mitar­bei­ter beim Auftrag­ge­ber arbeiten als Ange­stellte
  • Sie haben keine eigenen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Ange­stell­ten

Nicht jedes Kriterium für sich ist ausschlag­ge­bend, aber Sie sollten sehr genau prüfen und nach­fra­gen. “Nichts tun und abwarten” ist hier keine Option — die Haftung gilt auch weit rück­wir­kend, mindes­tens für Ihren Auftrag­ge­ber.

Für alles gibt es Ausnahmen oder Gründer, warum es sich doch nicht um eine Schein­selb­stän­dig­keit handelt: viele Frei­be­ruf­ler haben z.B. keine Ange­stell­ten und arbeiten für einzelne Kunden. Tun sie das nur vorüber­ge­hend und in bestimm­ten Projekten und suchen sie aktiv nach anderen Kunden, ist alles in Ordnung.

Bitte seien Sie ganz besonders vorsich­tig bei Tätig­kei­ten, die Sie für einen Auftrag­ge­ber ausüben, bei dem Sie vorher ange­stellt waren. Hier drängt sich der Verdacht einer Schein­selb­stän­dig­keit gerade zu auf.

Es ist natürlich nicht immer so. Viel­leicht haben Sie auch nur erkannt, dass ein bestimm­ter Teil­be­reich Ihrer Arbeit von vielen poten­ti­el­len Kunden nach­ge­fragt wird, so dass Sie sich selb­stän­dig gemacht haben und ihr ehema­li­ger Arbeit­ge­ber nun einer von mehreren Kunden ist.

Aber sollte Ihr ehema­li­ger Arbeit­ge­ber nun Ihr einziger Auftrag­ge­ber sein, Sie darüber hinaus auch noch an gleicher Stelle nach seiner Weisung und ohne freie Zeit­ein­tei­lung quasi dasselbe machen wie vorher, machen Sie sich der Schein­selb­stän­dig­keit und damit der Schwarz­ar­beit schuldig. Nicht nur Sie, sondern vor allem Ihr Auftrag­ge­ber haftet für die nicht abge­führ­ten Sozi­al­ab­ga­ben.

Prüfen Sie also genau und belegen Sie, dass Sie nicht unter die Schein­selb­stän­dig­keit fallen. Lassen Sie sich von Finanzamt, Agentur für Arbeit und auch von der Deutschen Renten­ver­si­che­rung beraten. Lassen Sie sich deren Einschät­zung schrift­lich geben. Durch eine Konten­klä­rung können Sie sicher sein, dass Sie nicht renten­ver­si­che­rungs­pflich­tig sind.

Ausserdem: ein einziger Kunden ist immer schlecht. Sorgen Sie schon im eigenen Interesse vor, dass Sie nicht von einem einzigen Kunden abhängig sind, indem Sie sich um mehrere gute Kunden bemühen.

Veröffentlicht am 23. Januar 2013 von Ihre Unternehmung

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