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In eigener Sache

Erste Hilfe: SIE sind verpflich­tet!

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Heisig

Bei dem Stichwort “Erste Hilfe” denken viele zuerst an Unglücke im Stra­ßen­ver­kehr und Auto­un­fälle. Aber auch im Berufs­all­tag, selbst im “sicheren Büro”, können Unfälle passieren. Oder Ihr Mitar­bei­ter erleidet am Schreib­tisch einen Herz­in­farkt und Sie sind alleine mit ihm im Raum. Wissen Sie, was zu tun ist?

Jeder Auto­fah­rer musste vor Erwerb seines Führer­scheins einmal die soge­nann­ten “Lebens­ret­ten­den Sofort­maß­nah­men” absol­vie­ren; auch in Unter­neh­men müssen regel­mä­ßige Unter­wei­sun­gen statt­fin­den. Doch mal ehrlich — wie lange ist dieser Erste-Hilfe-Kurs bei Ihnen schon her?

Viele Menschen (und in Unter­neh­men) meinen, für die Hilfe bei Unglücks­fäl­len seien nur der ärztliche Notdienst und Sanitäter zuständig. Aller­dings sind oft gerade die ersten Minuten, bis zum Eintref­fen der Notdienste, äußerst wichtig. Diese Zeit kann entschei­dend sein: über die Schwere der Unfall­fol­gen oder sogar über das Überleben des Verletz­ten.

Gesetz­li­che Verpflich­tung

Auch ohne medi­zi­ni­sche Kennt­nisse — Helfen kann und muss jeder.

Was wirklich jeder kann, ist die Unfall­stelle absichern, einen Notruf absetzen und Verletzte trösten. Dies zählt nämlich ebenfalls zu den Sofort­maß­nah­men am Unfallort und ist für die Betrof­fe­nen ungemein wichtig. Mehr noch, jedermann ist nach Paragraf 323 des Straf­ge­setz­buchs (StGB) zur Hilfe­leis­tung verpflich­tet. Wer bei Unglücks- oder Notfällen keine Hilfe leistet, kann laut Gesetz mit einer Frei­heits­strafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geld­strafe bestraft werden.

Die Rechtsitua­tion der Erst­hel­fer

Erst­hel­fer haben mit der Kosten­ab­wick­lung nichts zu tun — auch dann nicht, wenn sie in guter Absicht Rettungs­mit­tel anfordern, diese aber später doch nicht benötigt werden. Sprich, Sie finden eine bewusst­lose Person und fordern einen Rettungs­wa­gen an. Bis zum Eintref­fen der Sanitäter erwacht die Person und benötigt keine Hilfe mehr. Sie werden für den Einsatz nicht zur Kasse gebeten, da sie völlig korrekt Ihrer Pflicht als Erst­hel­fer nach­ge­gan­gen sind und niemand ärztliche Fach­kennt­nis von Ihnen erwarten kann.

Keine Angst vor Folge­kos­ten

Jeder Erst­hel­fer ist gesetz­lich auto­ma­tisch gegen Körper­schä­den versi­chert. Auch Sach­schä­den oder Auslagen werden in der Regel durch die Versi­che­run­gen der Unfall­be­tei­lig­ten ersetzt. Selbst wenn in der Aufregung einmal eine Erste-Hilfe-Anwendung nicht richtig gelingt, kann ein Laien­hel­fer dafür nicht straf­recht­lich belangt werden.

Also, haben Sie keine Bedenken vor der ersten Hilfe, oder davor, einen Kran­ken­wa­gen anzu­for­dern. Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig! Jedes Unter­neh­men muss für die notwen­di­gen Maßnahmen sorgen, damit Erste Hilfe sicher geleistet werden kann und profes­sio­nelle Hilfe rasch eintrifft.

Kümmern Sie sich! Was muss Ihr Unter­neh­men tun? Gibt es Verbands­kas­ten, Check­liste, Tele­fon­num­mern gut sichtbar und in Reich­weite?

Auch ganz persön­lich sind Sie gefragt: viel­leicht nehmen Sie sich ja diesen Beitrag zum Anlass über einen Erste-Hilfe-Kurs nach­zu­den­ken? Eine Auffri­schung gibt Sicher­heit und kann Leben retten! Die Kurse gibt es schon ab 30 Euro und werden sogar oft vom Arbeit­ge­ber über­nom­men.

Kommen Sie einfach auf mich zu, ich beant­worte gerne Ihre Fragen!

Ihr Sebastian Heisig, TFU Team

 

 

Veröffentlicht am 2. Mai 2014 von Ulrike Hudelmaier

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