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Start-up BW Pro-Tect: Landes­re­gie­rung verlän­gert Rettungs­schirm für krisen­ge­schüt­telte Start-ups

Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände vor einem Aufsteller der TFU mit einem Bild von einem Drachen.

Minis­te­rin Dr. Hoff­meis­ter-Kraut: „Indus­trie­part­ner und private Inves­to­ren halten sich weiterhin zurück, was in Folge das Aus für viele Grün­de­rin­nen und Gründer bedeuten kann. Unser Programm hilft ihnen, die Zeit bis zur nächsten Finan­zie­rungs­runde zu über­brü­cken“

Der Rettungs­schirm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisen­ge­schüt­telte Start-ups wird bis Ende September verlän­gert und von 30 Millionen auf 36 Millionen Euro aufge­stockt. Das hat der Minis­ter­rat heute (22. Juni) beschlos­sen. „Start-ups sind durch die Corona-Pandemie weiterhin in einer sehr schwie­ri­gen Lage. Indus­trie­part­ner und private Inves­to­ren halten sich bislang mit neuen Start-up-Koope­ra­tio­nen und Invest­ments zurück, was in der Folge das Aus für viele Grün­de­rin­nen und Gründer bedeuten kann. Dies betrifft bei weitem nicht nur Start-ups mit Bezug zur Gastro­no­mie, Touristik oder anderen ganz unmit­tel­bar stark von der Pandemie betrof­fe­nen Brachen“, erklärte Wirt­schafts­mi­nis­te­rin Dr. Nicole Hoff­meis­ter-Kraut. „Unser bundes­weit einzig­ar­ti­ges Programm hilft den Jung­un­ter­neh­men, die Zeit bis zur nächsten Finan­zie­rungs­runde zu über­brü­cken. Die Start-ups haben in dieser Ausnah­me­si­tua­tion außerdem kompe­tente Ansprech­part­ner vor Ort, an die sie sich wenden können.“

„Start-ups leisten einen wesent­li­chen Beitrag bei der Beschleu­ni­gung notwen­di­ger Trans­for­ma­ti­ons­pro­zesse im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung, der Mobilität und des Klima­schut­zes. Ein Aus der Programm­för­de­rung würde diese wichtigen Prozesse behindern. Gerade nach der Pandemie ist Baden-Würt­tem­berg auf solche Nach­wuchs­un­ter­neh­men mehr denn je ange­wie­sen“, ergänzte die Minis­te­rin. In Baden-Würt­tem­berg sei das Grün­dungs­ge­sche­hen stärker auf B2B, also auf Geschäfts­kun­den konzen­triert. „Während der Pandemie war es für viele Start-ups nicht möglich, neue Geschäfts­kun­den zu gewinnen, sich auf Fach­mes­sen zu präsen­tie­ren oder bereits avisierte Pilot­pro­jekte umzu­set­zen – etwa im Bereich der Smart-Produk­tion, in der Industrie oder bei mittel­stän­di­schen Unter­neh­men.“

Das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium Baden-Würt­tem­berg unter­stützt Start-ups in der Corona-Krise seit Juni 2020 mit dem Förder­pro­gramm „Start-up BW Pro-Tect“. Pro-Tect ist eine Auswei­tung der bundes­weit einma­li­gen Früh­pha­sen­för­de­rung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisen­ge­schüt­telte Start-ups, die die erste Finan­zie­rungs­runde schon erfolg­reich beendet und erste Markt­er­folge bereits erzielt haben. Seit dem opera­ti­ven Start von Pro-Tect Ende Juni 2020 erhielten bis heute bereits über 140 Start-ups eine Unter­stüt­zung. Dies entspricht einem Bewil­li­gungs­vo­lu­men von rund 25 Millionen Euro aus Landes­mit­teln sowie zusätz­li­che Mitteln von privaten Ko-Inves­to­ren in Höhe von rund 5 Millionen Euro.

Weitere Infor­ma­tio­nen

„Start-up BW Pro-Tect“ wird wie ein Wandel­dar­le­hen gewährt und kann einen ersten Kapi­tal­be­darf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finan­ziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Inves­to­ren stammen müssen. In begrün­de­ten Ausnah­me­fäl­len kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen.

Die Voraus­set­zun­gen für eine Förderung sind:

  • Der zusätz­li­che Liqui­di­täts­be­darf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstan­den sein.
  • Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurück­lie­gen und es wurden noch keine Gewinne ausge­schüt­tet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
  • Grund­sätz­lich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigen­ka­pi­tal aufge­nom­men worden sein.
  • Es muss sich um ein wachs­tums­ori­en­tier­tes Geschäfts­mo­dell handeln, welches im Kern von inno­va­ti­ven Produkt­ent­wick­lun­gen oder Anwen­dun­gen getragen wird (zum Beispiel KI-Anwen­dun­gen, Platt­form­tech­no­lo­gien, E‑Commerce, Smart-Green-Tech­no­lo­gien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
  • Die Empfeh­lung sowie die Beglei­tung muss durch einen Start-up BW Acce­le­ra­tor und Programm­part­ner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.
  • Privaten Ko-Inves­to­ren müssen unver­än­dert mindes­tens 20 Prozent der jewei­li­gen Start-up-Finan­zie­rung zu gleichen Kondi­tio­nen wie das Land über­neh­men.
  • Die Berech­nungs­grund­lage für den Finan­zie­rungs­be­trag ist der „Cashburn“, also die fort­lau­fen­den zahlungs­wirk­sa­men Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

Das Programm ist ein zentraler Bestand­teil der Landes­kam­pa­gne „Start-up BW“ des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums und wird von der L‑Bank, der Förder­bank des Landes Baden-Würt­tem­berg, betreut.

Weitere Infor­ma­tio­nen finden Sie unter www.startupbw.de.

Veröffentlicht am 24. Juni 2021 von Finanzierung

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