udis feiert 25 Jahre Datenschutzausbildung nach dem Ulmer Modell
udis, die gemeinnützige Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit (www.udis.de) hat im Oktober 2012 einen Jubiläumskongress veranstaltet. Dieser Kongress fand genau an den Tagen statt, an denen vor 25 Jahren in Ulm die erste Ausbildung von geprüften, fachkundigen Datenschutzbeauftragten begonnen wurde.
Es waren Dozenten von udis, die damals als erste in Deutschland die Notwendigkeit erkannt hatten, den Datenschützern vor Ort speziell auf deren Tätigkeit ausgerichtete Seminare zukommen zu lassen. Eine Initiative, die bis heute von den Datenschutzkontrollbehörden in Deutschland besonders gewürdigt wird.
Referenten und Veranstalter des udis Kongresses
Personen von links: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar; der Geschäftsführer und wissenschaftliche Leiter von udis Prof. Dr. Gerhard Kongehl; der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Jörg Klingbeil; der Vorstandsvorsitzende des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Thomas Spaeing.

So nahmen am Jubiläumskongress von udis führende Vertreter und Experten des Datenschutzes in Deutschland und der Europäischen Union teil. Unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Landesdatenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer, Mitarbeiter der Datenschutzkontrollbehörden sowie Europa- und Landtagsabgeordnete.

Der Kongress stand unter der Überschrift

„Datenschutz 0.0 – Die EU-Datenschutzverordnung und das Ende der Privatheit“,

weil die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in den nächsten Jahren ihre Gesetzgebungskompetenz weitgehend an die EU abtreten sollen und es stattdessen ein für alle EU-Staaten gleichermaßen geltendes Datenschutzrecht geben soll. Noch ist nicht entschieden, wie hoch das Datenschutzniveau in der EU dann sein wird und sein soll. Das war denn auch das zentrale Diskussionsthema der Referenten und Kongressteilnehmer (Programm: www.udis.de/kongress).

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich dafür aus, die im Entwurf vorgesehene Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten noch zu verbessern, da dieser in Zukunft in allen EU-Staaten als Experte vor Ort eine wichtige Rolle spielen wird. Den gleichen Standpunkt vertrat auch Jan Philipp Albrecht, der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur geplanten EU-Datenschutzverordnung. Er möchte, dass der bisherige deutsche Standard künftig in der gesamten EU gelten soll.

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thomas Petri würdigte das bisherige Zusammenspiel von örtlichen Datenschutzbeauftragten und den Aufsichtsbehörden als Garant für die Wahrung der Privatsphäre bei der personenbezogenen Datenverarbeitung. Wenn es bei den jetzigen Entwürfen bleiben soll, sieht er allerdings die Datenschutzkontrollbehörden in Zukunft geschwächt und in ihrer Unabhängigkeit gefährdet, weil die EU-Kommission deren Kontrolltätigkeit direkt wird beeinflussen können. Problematische findet er in diesem Zusammenhang auch, dass die Aufsichtsbehörden nach den Plänen der EU nicht nur für den Schutz der Betroffenenrechte verantwortlich sein sollen, sondern in aller Widersprüchlichkeit auch für den freien Datenverkehr innerhalb der EU.

Prof. Dr. Alexander Roßnagel, einer der bekanntesten und engagiertesten Vertreter einer verfassungsverträglichen Gestaltung der Informationstechnik in Deutschland, wies unter anderem auf eine enorme undemokratische Machtverschiebung zur EU-Kommission hin, wie sie sich durch die EU-Datenschutzverordnung ergeben würde: Der Entwurf würde nämlich nur das Grundsätzliche und auch das noch auf einem sehr abstrakten Niveau regeln. Die konkrete Umsetzung, insbesondere auch in Bezug auf noch nicht absehbare zukünftige Herausforderungen würde dann von der EU-Kommission über „delegierte Rechtsakte“ verordnet. Die Parlamente in den einzelnen Mitgliedsstaaten hätten – vermutlich in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren – in Sachen Datenschutz so gut wie keine Einflussmöglichkeiten mehr.

Die Teilnehmer des udis Jubiläumskongresses waren von den Argumenten der Referenten derart betroffen, dass sie einstimmig eine „Ulmer Resolution“ beschlossen. Diese ist sowohl dem Europaparlament als auch dem Deutschen Bundestag und der deutschen Bundesregierung unmittelbar nach Kongressende zugeleitet worden (www.udis.de/kongress/resolution.php).

Am Abend des ersten Kongresstages hat man die Zukunft des Datenschutzes dann aber erst einmal Zukunft sein lassen und stattdessen den bisherigen großen Erfolg des Ulmer Modells der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten gebührend gefeiert. Wie sollte es anders sein, mit einem anderen Ulmer Gewächs, diesmal aus der Musikszene, mit dem ebenfalls deutschlandweit bekannten und mit Musikpreisen, wie dem „Echo“ geehrten Trompeter Joo Kraus und seinem Kontrabassisten Florian King.